Arbeitsagentur gibt Hinweise zum Kurzarbeitergeld


Im Hinblick auf die Bearbeitungsdauer der Anträge auf Kurzarbeit weist die Arbeitsagentur auf zum Teil unzureichend ausgefüllte Anträge hin. Vielfach seien Anträge nicht unterschrieben oder es fehle die Angabe von Kontaktpersonen und Kontaktadressen, so dass eine unkomplizierte Klärung von offenen Fragen nicht möglich sei. Nach der einmaligen Anzeige des Arbeitsausfalls muss Kurzarbeitergeld für jeden Folgemonat beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie im aktuellen >>> Merkblatt Kurzarbeit

 

WEITERE NEWS