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Dringender Handlungsbedarf – Perspektiven für Veranstaltungsbranche


Forderungen an Senat_Header

Gemeinsam mit dem Hamburger Senat hat das Clubkombinat bisher einen Weg durch die Corona-Krise gefunden, für den wir in vielen anderen Bundesländern beneidet werden. Und der zeigt, wie sehr wir gemeinsam die Musikstadt Hamburg geprägt haben und weiter voranbringen wollen. Darüber sind wir sehr glücklich und bedanken uns ausdrücklich.

Mit zunehmenden Impffortschritt stehen wir vor einer neuen Phase: Neben der Vorfreude auf ein Ende der Pandemie – bestehen auch viele Sorgen und Ungewissheiten. Wir sehen weiterhin dringenden Handlungsbedarf in vielen Bereichen und eine Berücksichtigung unserer Branche bei der Erarbeitung von Zukunftsperspektiven.

Insbesondere liegen uns für das Club- und Konzertwesen folgende Themen sehr am Herzen, die wir in einem Brief an den Ersten Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher, die Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard und Kultursenator Dr. Carsten Brosda am 21.06.2021 übermittelten und um Überprüfung der gegenwärtigen Politik bitten.

1. Aufhebung Tanzverbot
Insbesondere junge Menschen haben in dieser Krise erheblich unter den Schutzmaßnahmen zu leiden gehabt. An vielen Stellen sehen wir nun, wie illegale Tanzevents im öffentlichen Raum, teils spontan und teils geplant, entstehen. Zudem gestatten andere Bundesländer (u.a. Berlin, Niedersachsen), teilweise mit höheren Inzidenzen, das Tanzen zumindest im Außenbereich wieder. Es ist für uns vor diesem Hintergrund nicht einfach, unseren Gästen aber auch unseren Mitgliedern, das Tanzverbot zu begründen. In unseren Augen wäre ein zielführender Weg, bei offiziellen Veranstaltungen und damit in geregeltem Rahmen (Hygiene, Kontaktnachverfolgung) das Tanzen ohne Maske (im Freien) und mit Mindestabständen zeitnah wieder zu gestatten.

2. Schachbrettmuster auch für Sitzkonzerte
Wir wünschen uns mit Blick auf den § 18 (2) für unsere derzeitige Veranstaltungsformen (Sitzkonzerte) eine Gleichbehandlung mit anderen Kulturstätten. Aus unserer Sicht macht es für die Übertragbarkeit des Virus keinen Unterschied, ob die Stühle gestellt sind oder fest am Boden montiert. Den Virus interessiert nur der Abstand. Daher sollte das Schachbrettmuster auch für nicht fest installierte Stühle gelten.

3. Rahmenbedingungen für eine Aufhebung der Abstandsregeln (Social Distancing)
Damit unsere Branche wieder funktioniert und die Betriebsmodelle für unser Publikum reizvoll sind, muss über kurz oder lang eine Aufhebung der Abstandsregeln Outdoor und später auch in geschlossenen Räumen erfolgen. Im Gegenzug zu dieser Lockerungsform könnten (je nach Pandemie-Lage (siehe 6.) flankierende Maßnahmen (für eine Übergangsphase) vereinbart werden.
So könnten z.B. für Veranstaltungen (bis max. 1.000 Personen) die Personenkapazität auf 75% der Auslastung gedeckelt werden, der Einlass nur für Menschen mit GGG-Status (vollständig Geimpfte, Getestete, Genesene) gewährt und zusätzlich eine Kontaktnachverfolgbarkeit für etwaige Ausbruchsgeschehen gewährleistet werden.

Ab dem Zeitpunkt, an dem in Hamburg eine Impfquote von 70 – 80 % erreicht ist und ein wirksamer Impfschutz schwere Krankheitsfälle eindämmt, sollten auch diese Beschränkungen sukzessive aufgehoben werden. Eine Maskenpflicht (Indoor) sollte entfallen, so lange die 7-Tagesinzidenz unter 20 liegt.

4. Szenarien für das Veranstaltungswesen
Das Veranstaltungswesen benötigt für einen Restart nach mehr als 15 Monaten Schließzeit mehr Vorlauf als z.B. die Gastronomie. Für eine Planbarkeit bedarf es Szenarien mit Leitplanken in beide Richtungen: für weiter sinkende Inzidenzwerte, wie auch für neue Einschränkungen bei einer 4. Welle. Das Fahren auf Sicht war zu Anfang der Pandemie ein probates Mittel. Inzwischen wissen wir viel mehr über das Virus, besitzen Instrumente zur Bekämpfung und verfügen über eine Aussicht auf ein Ende der Pandemie. Es wird Zeit, dass auch Musikclubs eine Art Stufenplan erhalten.

5. Integration der Fachexpertise
Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 10. Juni 2021, der die Erarbeitung und Entscheidungen von Lösungen an die Staatskanzleien delegiert, wäre die Integration der Branche mit ihrer Fachexpertise in diesen Prozess äußerst hilfreich und wünschenswert. Wir wünschen uns zudem Transparenz zu den Positionen der Freien und Hansestadt Hamburg vor der entscheidenden Sitzung dieses Gremiums.
Insbesondere zum Thema „Aufhebung Social Disctancing“ (und dessen Anforderungen/Auflagen) sollten bundesweit einheitliche Regelungen aufgesetzt werden, um einen Veranstaltungs-Tourismus zu vermeiden.
Hierfür kann in Hamburg das Forum Kultur- und Veranstaltungswirtschaft wertvolle Inhalte liefern.

6. Bewertungsgrundlage anpassen bzw. schärfen
Mit Blick auf den Impffortschritt sollten für Beschlussfassungen über künftige Eindämmungs – und Schutzmaßnahmen für das Veranstaltungswesen, künftig vor allem als Parameter die Hospitalisierungsrate, so wie der R-Wert mit einbezogen werden.

Wir als Kulturschaffende sind uns unserer Verantwortung für das Wohl unserer Gesellschaft sehr bewusst und Willens hier gemeinsam Wege und Möglichkeiten zu eruieren. Nur so haben wir die Möglichkeit sichere Räume für unsere Gäste, und somit einen Großteil der Gesellschaft, zu schaffen und den Weg zur Normalität zu ebnen.

Es ist für uns schwer nachvollziehbar, dass Branchen und Aktivitäten (Fussball, Tourismus, Speise-Gastronomie, private Feiern), die in der Vergangenheit zu erheblichem Infektionsgeschehen beigetragen haben, weitgehend zur Normalität zurückkehren dürfen, während große Teilen der Kultur- und Veranstaltungsbranche dieser Schritt ohne wissenschaftliche Erklärung verwehrt wird.

Bei einer Fortführung der bisherigen Politik, bitten wir um begründete Aussagen seitens des Senats, die wir unseren Mitgliedern und der Öffentlichkeit kommunizieren können. Sowohl unsere Mitglieder, sowie die Presse treten an uns heran und wir können keine plausiblen Erklärungen für die aufgestellten Regelungen liefern.

 

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