Parkraumbewirtschaftung erschwert den Betrieb für Musikclubs auf St. Pauli


Sonderregelungen für Tour-Fahrzeuge in Parkzonen sind bislang nicht in Sichtweite.

Seit der Einführung von Hamburgs größter Anwohner*innen-Parkzone existiert für Musikspielstätten auf St. Pauli beim Abstellen von Künstlerfahrzeugen eine neue, grundsätzliche Problematk. Allein 35 Mitglieder, die im Clubkombinat organisiert sind, liegen in diesem Gebiet, von denen 19 regelmäßig Künstler*innen präsentieren, die mit Transportfahrzeugen auf Tournee-Reisen unterwegs sind.

Innerhalb der Parkzone sind 2 € Parkgebühr pro Stunde fällig. Nach drei Stunden ist die Höchstparkdauer erreicht und das Fahrzeug muss umgestellt werden. Ein verfügbarer Parkplatz in unmitelbarer Nähe zum Veranstaltungsort für kurze Arbeitswege zum Be und -Entladen von Musikequipment vor und nach der Show ist eine Standardanforderungen in fast allen Gastspielverträgen mit Künstlern und Agenturen. Den aktuellen Regelungen folgend, müssten die Künstler*innen während einer laufenden Veranstaltung, nach Erreichen der Höchstparkdauer, das Tournee-Fahrzeug umparken und hoffen nach der Show in Clubnähe wieder einen Parkplatz zum Beladen zu finden. Parkzonen und entsprechende Arbeitswege in direkter Nähe zum Club mindern gerade nachts das Geräuschaufkommen beim Transport von Equipment.

Die bestehenden Ausnahmeregelungen für zugelassene Kraftfahrzeuge von Gewerbetreibenden greifen für Tour-Fahrzeuge mit wechselnden Auto-Kennzeichen nicht. Für Clubbetreiber*innen lohnt eine Einzelfallprüfung auf Unerlässlichkeit für die Betriebsabläufe daher nicht, welche eine Jahresgebühr in Höhe von 250,30 € kosten würde. Durch die Beschränkung auf ein festes Kennzeichen pro Ausnahmegenehmigung sind auswärtge Künstlerfahrzeuge (mit wechselnden Kennzeichen) bislang nicht genehmigungsfähig.

Als derzeit einzige Alternative verbleibt jeweils die Beantragung eines temporären Bedarfhalteverbots bei der Polizei. Neben den Kosten für die Schildereinrichtung (59 € bis 25m Länge, darüber hinaus 69 €) sind Gebühren in Höhe von 28,50 € zu entrichten. Zusammen addiert sind das mindestens 87,50 € pro Vorgang, der sich am Beispiel des Nochtspeichers in der Bernhard-Nocht-Straße bei ca. 50 Bedarfsfällen pro Jahr auf einen Jahresbetrag in Höhe von 4.375 € für Parkerlaubnisse summiert. Diese Zusatzkosten fallen mit etwa 80% der jährlichen Infrastrutkurförderung der Behörde für Kultur und Medien für diese Musikspielstätte ins Gewicht. Hinzu entsteht zusätzlicher Arbeitszeitaufwand für die Beantragung und Abwicklung.

Nach Aussagen des Landesbetrieb Verkehr (LBV) wird zukünfig bei einigen Parkautomaten am Rande des Bewohnerparkgebietes auf St. Pauli die Parkdauer (von 3 Stunden) merklich erhöht. Als Grund räumt der LBV eine geringe Nachfrage nach Parkplätzen ein und bestätigt damit indirekt, dass seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung viele Parkplätze ungenutzt bleiben.

Das Clubkombinat fordert die Behörde für Inneres und Sport auf, für Betreiber*innen von
Musikspielstätten die Ausnahmeregelungen umgehend zu erweitern, so dass künftig für die im Gebiet ansässigen Kulturbetriebe eine kennzeichenunabhängige Regelung ermöglicht wird.

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