Gewölbe im künftigen Holsten-Quartier für Musikclubs nutzbar machen.


Mit dem Umzug der Holsten-Brauerei entstehen ab 2020 im Herzen des Stadtteils Altona-Nord die Holsten Quartiere. Grundstückseigentümer und Investor ist die SSN Group AG, die dort schwerpunktmäßig Wohnnutzung realisiert, welche sich am sog. Drittelmix der Hansestadt orientieren – 1/3 geförderter Wohnungsbau, 1/3 freifinanzierter Mietwohnungsbau und 1/3 Eigentumswohnungen. Es ist zudem ein Mix aus gewerblichen, gastronomischen und sozialkulturellen/kreativen Nutzungen vorgesehen.

Hier knüpft das Clubkombinat an und fordert die Politik dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass dort auch günstige Flächen für Kultur entstehen. Der Standort eignet sich insbesondere wegen seiner zentralen Lage, der sehr guten Anbindung an den ÖPNV und die unmittelbare Nachbarschaft an die „Neue Mitte Altona“, in der die Implementierung kultureller (Musik)Nutzungen scheinbar vergessen wurde.

Der Zusammenschluss der Hamburger Club- und Kulturereignisschaffende verweist u.a. auf die Ideen und Anregungen vom Thementisch KULTUR von der Bürgerwerkstatt zum Holstenareal am 2. Dezember 2017 (S. 7), in der randseitige Musik-Clubflächen eingefordert wurden. Als eine Umsetzungsidee ließe sich an die bestehenden Kellergewölbe der Brauerei anknüpfen, deren Untergeschosslage potenzielle Geräuschentwicklung minimiert.

Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens läuft gegenwärtig das Bauleitplanverfahren. Parallel zum Bebauungsplan wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Bezirk Altona und der SSN Group AG ausgehandelt. Mit diesem Vertrag einigen sich beide Vertragspartner auf die inhaltlichen, finanziellen und rechtlichen Grundlagen für die Entwicklung, die nicht in einem Bebauungsplan geregelt werden können. Hierzu gehören Fragen nach dem Mix an Wohnen und Gewerbe, nach verschiedenen Wohnformen und Wohnungsangeboten (u.a. geförderter Wohnungsbau, Baugemeinschaften etc.), dem Bau öffentlicher Nutzungen (Schule, Park etc.) und vieles mehr. Der städtebauliche Vertrag muss geschlossen werden, bevor das Bezirksamt mit dem Bebauungsplan das neue Baurecht schafft – somit können die Investoren erst dann Bauanträge einreichen, wenn sie sich zuvor mit dem Bezirk auf die Ziele der Entwicklung geeinigt haben.

Der Vorstand des Clubkombinat Hamburg e.V. fordert die Politik dazu auf, die Chance zu nutzen, um im städtebaulichen Vertrag den Investor zur Herrichtung von Räumlichkeiten für Musik-Clubflächen zu verpflichten.

Mehr Informationen unter:

https://www.hamburg.de/holstenareal/

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