Das Tanzverbot wird mit der zerbrochenen Gitarre ausgezeichnet

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Begründung zur Verleihung der zerbrochenen Gitarre an das Tanzverbot in der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbSARS-CoV-2- EindämmungsVO)

Club Award 2021, Zerbrochene Gitarre; Fotocredit Charles Engelken

Das Clubkombinat setzt sich als Zusammenschluss Hamburger Club-, Party- und Kulturereignisschaffender für die Anliegen von Musikbühnenbetreiber:innen und Kulturveranstalter:innen ein. Diese Menschen übernehmen in der Musikstadt Hamburg eine Schlüsselrolle in der Produktion einer heterogenen Musiklandschaft und sind von großer Wichtigkeit für die Förderung von Diverstität und Attraktivität im urbanen Kultur- und Nachtleben.
In der Corona-Pandemie war und ist die Clubszene besonders hart getroffen. Seit März 2020 sind die Musikclubs nahezu – bis auf die Zeit von Anfang September bis Anfang November) durchgehend geschlossen und auch Open-Air Veranstaltungen waren nur im Sommer 2020 unter strengen Hygieneauflagen und Personenbeschränkungen möglich.

Für das Clubkombinat steht der Gesundheitsschutz für die Bevölkerung an oberster Stelle. Die Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeiten von einzelnen Maßnahmen sind jedoch genauer zu beleuchten und jeweils zu prüfen. Seit der ersten Fassung der HmbSARS-CoV-2- EindämmungsVO ist de facto ein Tanzverbot verankert – unter §4b Abs. 1 (“Tanzlustbarkeiten, insbesondere in Clubs, Diskotheken und Musikclubs (…) dürfen nicht für Publikumsverkehr geöffnet werden.”), §9 (“das Tanzen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist untersagt”) und §15 Abs. 6 (“Tanzgelegenheiten dürfen nicht angeboten werden”).

Tanzen unter Einhaltung von AHA-Regeln erscheint uns möglich, ohne hierbei den Gesundheitsschutz zu vernachlässigen. Insbesondere unter Einbezug der Aerosolwissenschaftlichen Perspektive (siehe Offener Brief vom 11. April 2021) wäre eine Unterscheidung von Indoor- und Outdoor-Veranstaltungen von Beginn an sinnhaft gewesen. Im Sommer 2020 zeigten die Beispiele in anderen Bundesländern (u.a. Berlin), das auch ohne generelles Tanzverbot ein größeres Inektionsgeschehen vermieden werden kann.

Die Anfang Juli beschlossenen Lockerungen für Tanzlustbarkeiten sind aus unserer Sicht jedoch zu restriktiv ausgefallen, um eine Wirkung bzw. ein breiteres Veranstaltungsangebot zu erzeugen. Mit diesen Regularien werden weiterhin viele Open Airs in Hamburg in der Illegalität stattfinden.

Menschen suchen und benötigen als soziale Wesen den Austausch und entsprechende Ausdrucksformen. Das Tanzen stellt daher ein Kernelement von Clubkultur dar. Die Gefahren, dass sich Infektionsherde mit dem eingeschlagenen Weg weiter in das unkontrollierbare Privatumfeld verlagern, erscheinen sehr groß. Unverständliche Regelungen gefährden die gesellschaftliche Akzeptanz und somit die Durchsetzungsfähigkeit von notwendigen Einschränkungsmaßnahmen enorm.

Es sollte bei den Abwägungen über Schutzmaßnahmen ein Ausgleich der Interessen zwischen Musikfans, die ein Bedürfnis für intensives Musikhören verspüren und den behördlichen Anforderungen erfolgen. Die einseitige Beurteilung ist hier kontraproduktiv.

Daher verleiht das Clubkombinat die zerbrochene Gitarre 2020/2021 an das Tanzverbot in der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbSARS-CoV-2- EindämmungsVO) und fordert den Senat auf, die Regularien umgehend im Dialog mit der Branche zu überarbeiten.

Hamburg, im August 2021

Gez.

Der Vorstand

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