GEMA
Wichtiges in Kürze: Infos, Vorgehen & Verbandsnachlass
Das ist die GEMA
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) regelt die Musiknutzung – und das betrifft auch die Clubkultur. Als zentrale Verwertungsgesellschaft im Bereich Musik in Deutschland vertritt die GEMA die Lizenzierung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten für Komponist:innen, Textdichter:innen und Musikverlagen. Die GEMA verwaltet nahezu alle Aufführungsrechte und mechanischen Vervielfältigungsrechte für musikalische Werke in Deutschland. Wer bei Veranstaltungen Musik spielt – ob live von Musiker:innen, vom DJ oder aus der Playlist – muss dafür in der Regel zahlen. Die GEMA vergibt Lizenzen und verteilt die Einnahmen an die Urheber:innen. Auch die Rechte ausländischer Urheber:innen sind durch internationale Gegenseitigkeitsverträge abgedeckt. Für Clubs- und Livespielstätten heißt das: Musiknutzung ist fast immer GEMA-pflichtig – unabhängig vom Genre oder Bekanntheitsgrad.
Das meint die GEMA-Vermutung
Kurz gesagt: Die GEMA darf gemäß des geltenden Urheberrechts grundsätzlich davon ausgehen, dass bei öffentlichen Veranstaltungen Musik von GEMA-repertoirpflichtigen Künstler*innen gespielt wird – egal, ob das tatsächlich stimmt oder nicht. Das ist die sogenannte „GEMA-Vermutung“. Dieses Vorgehen hat der Bundesgerichtshof aufgrund der Vielzahl an musikalischen Werken, an denen die GEMA die Nutzungsrechte vergeben kann, bestätigt.
Das bedeutet für Clubs und Veranstaltende:
Selbst wenn nur Musik von nicht bei der GEMA (oder einer Schwestergesellschaft) vertretenen Künstler:innen oder selbst produziertem Material läuft, muss das per eingereichtet Musikfolge nachgewiesen werden. Ohne diesen Nachweis wird automatisch eine Gebühr fällig – auch wenn die GEMA eigentlich gar keine Rechte an den gespielten Tracks hat. Denn auch in diesen Fällen verlangt die GEMA eine vorherige Meldung, prüft und teilt dann mit, ob sie die Rechte vertritt oder nicht und ob eine Lizenzgebühr anfällt. Diese Entscheidung kann ggf. auch überprüft werden lassen. Die Meldung einer Veranstaltung sowie der genutzten Werke bei der GEMA ist also immer erforderlich.
Für viele Clubs und Veranstalter*innen ist das ein echter Aufwand – gerade bei genreübergreifenden oder experimentellen Line-ups, bei denen viel eigene Musik gespielt wird, ist die Beweisführung über eine/oder mehrere Musikfolgen aufwendig.
20 % GEMA-Rabatt für Clubkombinat-Mitglieder
Alle Mitglieder im Clubkombinat profitieren vom Gesamtvertrag mit der GEMA – und das bedeutet:
20 % Nachlass auf GEMA-Gebühren bei ordnungsgemäßen Abwicklung.
Wichtig: Damit der Rabatt greift, muss die Mitgliedschaft bei der GEMA hinterlegt sein. Keine Sorge – das übernimmt die Geschäftsstelle vom Clubkombinat, wenn ihr uns vorab eine Datenschutz-Erklärung übermittelt.
Sollte auffallen, dass der Nachlass nicht durch die GEMA berücksichtigt wurde oder Fragen zum Ablauf auftreten: Meldet euch direkt bei uns in der Geschäftsstelle! Wir kümmern uns drum.
Das GEMA-Onlineportal
Seit 2023 läuft die GEMA-Abwicklung für Veranstaltungen ausschließlich digital – über das sogenannte GEMA-Onlineportal. Was vorher teilweise noch per Mail, Telefon oder Formular möglich war, muss jetzt online erledigt werden.
Das bedeutet für Clubs, Spielstätten und Veranstalter*innen: Anmeldungen, Musikfolgen einreichen und Kommunikation mit der GEMA gehen nur noch über dieses Portal. Dort können auch Verträge und Rechnungen eingesehen werden. Es ist also unbedingt nötig sich hier einen Account anzulegen. Das Portal ist nicht besonders intuitiv, aber leider verpflichtend.
Die GEMA hat zum Onlineportal einige hilfreiche Anleitungen und Erklärvideos bereitgestellt, die euch den Einstieg erleichtern:
- GEMA Onlineportal: Die Basics für Musiknutzende
- GEMA Onlineportal: Registrierung für Musiknutzende
- GEMA Onlineportal: Anmeldung von Musiknutzungen
- GEMA Onlineportal: Veranstaltungs- und Vertragsverwaltung
Diese GEMA-Tarife gibt es
Die GEMA-Tarife variieren je nach Art der Veranstaltung, der Größe des Events, Anzahl und der Musiknutzung. Ob für Live-Konzerte, DJ-Sets oder Hintergrundmusik – die Gebühren sind unterschiedlich und hängen auch davon ab, wie viele Menschen dabei sind oder ob Eintritt verlangt wird.
Die genauen Tarife sind auf der GEMA-Webseite zu finden. Dort sind alle relevanten Informationen zusammengefasst, von der Anmeldung bis zu den Staffelungen je nach Veranstaltungsformat.
Unsere Empfehlung: Rechtzeitig informieren, um keine unangenehmen Überraschungen bei der Abrechnung zu erleben. Bei Fragen zu den Tarifen oder Unsicherheiten bei der Einstufung ist die Geschäftsstelle vom Clubkombinat ansprechbar! Wir beraten unsere Mitgliedschaft bei GEMA-Fragen.
GEMA Song Economy – Zahlen, Daten, Realität
Mit der Song Economy hat die GEMA eine Datenplattform geschaffen, die schwarz auf weiß zeigt, wie Geld in der Musikbranche wirklich verteilt wird – von Streaming über Radio bis hin zur allgemeinen Musikverwertung. Ob Spotify, Airplay oder Ausschüttung: Die Plattform liefert klare Analysen zur ökonomischen Realität von Musiknutzung in Deutschland – und macht dabei auch deutlich, wo es für Musikschaffende klemmt.
Die LiveKomm benennt die wichtigsten Ergebnisse aus dem Konzertjahr 2024:
- 2024 fanden in Deutschland insgesamt über 250.000 Konzerte statt – dieser Wert liegt noch knapp unter dem Vor-Corona-Niveau von 2019.
- Die Gesamt-Besuchendenzahl bei Konzerten 2024 von rund 70 Mio. Besuchenden übertrifft hingegen den Wert von 2019.
- Der Besuchenden-Boom geht vor allem auf Großkonzerte zurück. Kleine Konzerte (bis 500 Besucher/-innen) haben sich noch nicht von Corona erholt.
- Die meisten Konzerte finden in Bayern (Top-Bundesland) bzw. Berlin (Top-Stadt) statt.
- Top-Konzertlocation 2024 ist mit über 1,2 Besuchenden der Olympiapark München.
Für uns als Clubkombinat wichtig:
- Immerhin 63 % der Besuchenden und somit der größte Teil, nämlich über 44 Millionen, besuchten dabei Konzerte in Clubs mit einer Kapazität von bis zu 2.000 Besucher:innen.
- Im Cluster bis 500 Besuchende liegt die durchschnittliche Besuchendenzahl pro Konzert bei nur rund 122 Personen – deutlich unter einer wirtschaftlich tragfähigen Auslastung.
Hier geht’s zum vollständigen Report: www.gema.de/konzerte-2024
Das Clubkombinat meint hierzu: Ohne kleine Konzerte keine großen Bühnen! Die Livemusik-Landschaft besteht zu einem großen Teil aus Grassroots-Konzerten, bei denen am Ende kaum wer fair bezahlt wird – weder Acts noch Crews noch Venue. Das zeigt deutlich: Es braucht strukturelle Unterstützung! Denn klar ist auch: Ohne kleine Bühnen, auf denen Nachwuchsmusiker:innen wachsen können, gibt’s bald auch keine Headliner mehr. Wenn dieser „Circle of Live“ unterbrochen wird, trifft das nicht nur die Subkultur – sondern langfristig die gesamte Musikbranche, bis hin zu den großen Playern.
Positionspapiere und Informationen des Arbeitskreises GEMA von unserem Bundesverband LiveKomm:
- Umstellung des GEMA-Clubmonitoring (30.10.2024)
- Vorschlag zur Fassung eines Clubtarifs (31.05.2016)
- LiveKomm Positionspapier GEMA (24.09.2015)
- Position LiveKomm zur Angemessenheit GEMA-Tarife (26.05.2014)
- Positionspapier: Leipziger Forderungen (vom 18.04.2013)