Die zerbrochene Gitarre 2024
Begründung zur Verleihung der zerbrochenen Gitarre 2024 an die Rückforderungen von Corona-Hilfen
Das Clubkombinat setzt sich als Zusammenschluss Hamburger Club-, Party- und Kulturereignisschaffenden für die Anliegen von Musikbühnenbetreiber:innen und Kulturveranstalter:innen ein und vergibt einmal im Jahr in eigener Verantwortung die “Himbeere” bei dem Hamburger clubaward. Diese wird an denjenigen oder diejenigen verliehen, die in vorsätzlicher Art und Weise das „Clubsterben“ durch gesellschaftliche, politische und/oder finanzielle Entscheidungen vorantreiben, oder wissentlich in Kauf nehmen. Mit dem „Negativ“-Preis werden die Probleme der Clubkultur in die öffentliche Wahrnehmung gelenkt und den Award-Gewinner:innen die Möglichkeit zur Korrektur geboten.

Die Clubszene wurde während der Corona-Pandemie besonders hart getroffen. Die Corona-Wirtschaftshilfen sicherten während der bislang größten Krise die Existenz zahlreicher Veranstaltungsbetriebe. Bei vielen Clubs hat diese Form der staatlichen Rettungsmaßnahmen funktioniert. Die Mittel wurden häufig auf Basis geschätzter Umsatzeinbrüche gewährt. Abschließend war die Einreichung einer sogenannten Schlussabrechnung erforderlich, um die tatsächlich zustehende Förderhöhe zu ermitteln.
Immerhin haben mehr als 40 Prozent der bisher geprüften Firmen im Zuge der Abrechnung noch Geld vom Staat erhalten, für rund ein Drittel hat sich nichts geändert; nachzahlen musste etwa ein Viertel der bisher geprüften Betriebe. Bis wann allerdings die Schlussabrechnungen final überprüft werden und entsprechende Schlussbescheide ausgestellt werden, steht in den Sternen. Die letzte Frist zur Einreichung dieser Abrechnungen ist am 15.10.2024 abgelaufen.
Laut Tagesschau vom 30.9.2024 wurden von den Behörden bis dahin knapp 250.000 von rund 860.000 eingegangenen Schlussabrechnungen überprüft. Für Unternehmen kann dies durchaus ein Cashflow-Problem bedeuten bzw. im Falle von Rückforderungen ein schwebendes Damoklesschwert. Einige Betriebe haben den Klageweg bestritten und müssen für die Zeit der Gerichtsverfahren mit Unsicherheiten umgehen und Forderungen durch Gerichts- und Anwaltskosten finanzieren.
Doch die Corona-Hilfen gelten als Billigkeitsleistungen des Staates, auf die kein rechtlicher Anspruch besteht, die aber aus Gründen der staatlichen Fürsorge zum Ausgleich oder der Milderung von Schäden und Nachteilen gewährt werden können.
Aus einigen Bescheiden und Gerichtsentscheidungen wird deutlich, dass Behörden und Gerichte mit den Corona-Verordnungen ab März/April 2022 sofortige Öffnungspflichten schlussfolgern. Das Spezifikum von kulturellen Veranstaltungsbetrieben, die nach monatelangem Stillstand ein Live-Programm nicht sofort aus dem Hut zaubern können, wird nicht gesehen.
Es sei auch nochmal daran erinnert, dass Solo-Selbstständige, wie Künstler:innen, Ton- und Lichttechniker:innen, Stagehands, Security- oder Cateringleute einst durch sämtliche Förderraster fielen, was den heutigen Personalnotstand mit verursachte.
Nachforderungen können (auch) entstehen, wenn die tatsächlichen Umsätze in den Förderzeiträumen höher ausfielen als ursprünglich prognostiziert oder wenn Fixkosten fehlerhaft angesetzt wurden. Auch Änderungen oder Unstimmigkeiten bei subventionserheblichen Angaben, beispielsweise Mietkosten oder Personalkosten, können Rückforderungen begründen. Vielfach entstand der staatliche Zwang, Minijobber:innen sofort zu entlassen und Angestellte in die Kurzarbeit zu schicken.
Viele Betriebe und so auch Musikclubs mussten zudem in der Anfangsphase der Pandemie unter hohem Zeitdruck und oft mit unklaren Vorgaben Hilfen beantragen, was leicht zu fehlerhaften Angaben führen konnte. Daneben wurden in einigen Fällen die Kriterien für die Förderung erst im Nachhinein präzisiert.
Die kleinen Betriebe in der Veranstaltungsbranche stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Rückforderungen von Corona-Hilfen können für viele Unternehmen, die ohnehin durch die Pandemie geschwächt sind, zur existenziellen Bedrohung werden.
Das dem Quasi-Monopolisten CTS Eventim, der nach eigenen Angaben international führende Anbieter im Ticketing und Live-Events ist, mit über 280 Millionen Euro einer der Hauptempfänger von Corona-Hilfenist und allein im Jahr 2022 einen Konzerngewinn in Höhe von rund 448 Millionen Euro verbuchte, während Musiker:innen und Kulturarbeiter:innen im “Corona-Loch” darbten, zeigt auf, dass die Scholz’sche “Bazooka” mindestens einen groben Fehlschuss losließ.
Hamburg, im Januar 2025
gez. Vorstand Clubkombinat Hamburg e.V.