Überbrückungshilfen des Bundes


Das Bundeswirtschaftsministerium hält Überbrückungshilfen für die Monate Juni, Juli und August bereit. Nähere Infos unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html. Ohne die Beantragung dieser Bundesmittel kann es keine weitere Clubrettungsförderung durch die BKM geben.

Derweil bedeutet das, man zunächst die „Überbrückungshilfen“ des Bundes (bis zu 80 % Übernahme der Fixkosten) beantragen muss. Erst nach Auszahlung dieser Gelder erfolgt eine Auszahlung der restlichen 20% der BKM Gelder (Land). Dieses Förderprogramm muss in Kooperation mit einer Steuerberaterin bzw. eines Steuerberaters bei der Hamburger IfB beantragt werden. Hier geht’s zum Antrag: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/corona-ueberbrueckungshilfe  

Ein dringender Hinweis der BKM für die Clubs, die bereits Zahlungen der Hamburger BKM für Juni 2020 erhalten haben. Eure Steuerberater sollen im Antrag bitte folgendem Vermerk kennzeichnen/ergänzen: „Diese Mittel werden bei einer Verrechnung von der Freien und Hansestadt Hamburg zurückgefordert“. Das ist wichtig, weil diese Mittel ansonsten mit Bundesmitteln verrechnet werden und nicht mehr für unseren Schutzschirm in Hamburg zur Verfügung stehen. Danke für Eure Mithilfe.

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