Sukzessive Rückkehr aus der Kurzarbeit


Nach und nach dürfen Geschäfte wieder öffnen. Es ist allerdings nicht damit zu rechnen, dass das Kunden- und damit das Arbeitsaufkommen nach der Öffnung wieder in dem Umfang besteht, wie vor der Schließung.

Sollten Sie Kurzarbeit angemeldet haben, fragen Sie sich, was Sie beachten müssen. Gerade in Pandemie-Zeiten muss jeder auch auf eine etwaige Wiederverschärfung oder Quarantänemaßnahmen vorbereitet sein.

Der Handelsverband Nord hat ein Merkblatt erstellt, was bei einer möglichen Rückkehr aus der Kurzarbeit zu beachten ist.

>>> PDF Handelsverband Nord

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