Steuerliche Hilfen kommen an: Finanzämter entlasten Unternehmen um 2,5 Mrd. Euro


Unternehmen, die wegen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können zur Entlastung verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen. Der sogenannte Corona-Erlass ermöglicht den Finanzämtern seit Mitte März steuerliche Hilfen für die hiervon unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zeitnah umzusetzen. Die Finanzbehörde zieht nun eine positive Zwischenbilanz: Seit Inkrafttreten der Regelungen vor rund sechs Wochen wurden in etwa 60.000 Fällen 1,8 Mrd. Euro Vorauszahlungen herabgesetzt, in rund 15.000 Fällen 660 Mio. Euro gestundet und in über 1.000 Fällen nochmal 12,6 Mio. Euro von der Vollstreckung ausgesetzt. Die gesamten Maßnahmen summieren sich auf inzwischen 2,5 Mrd. Euro. Anders als in Flächenländern entfällt in Hamburg ein großer Teil der Beträge auf die Gewerbesteuer.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Zur Unterstützung der Unternehmen in unserer Stadt haben wir behördenübergreifend ein einmaliges Schutzpaket geschnürt. Neben den Corona-Soforthilfen unterstützen unsere Finanzämter zügig und unkompliziert bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie. Die aktuellen Zahlen zeigen: Die Hilfen kommen an.“

Übersicht Corona-Maßnahmen bis zum 15.05.2020

Herabsetzung Vorauszahlungen

Steuerart Summe Fallzahl
ESt 2019 9.591.386,56 € 329
ESt 2020 412.393.735,17 € 28.805
ESt 2021 52.278.366,89 € 3.614
KSt 2019 29.744.083,35 € 144
KSt 2020 348.975.281,24 € 5.887
KST 2021 38.423.336,00 € 552
GewSt 2020 460.478.920,83 € 15.845
GewSt 2021 76.272.516,58 € 1.952
USt-Sondervorauszahlung (Ausgezahlter Betrag) 397.408.728,00 € 3.742
Summe 1.825.566.354,62 € 60.870

ESt: Einkommensteuer, KSt: Körperschaftsteuer, GewSt: Gewerbesteuer, USt: Umsatzsteuer

Stundungen und Erlasse von Säumniszuschlägen

Steuerart bis 04.01.2021 länger als 04.01.2021 Erlass von
Säumniszuschlägen
Einkommensteuer 50.421.496,35 € 469.646,12 € 226.047,63 €
Körperschaftsteuer 45.751.168,76 € 306.902,78 € 35.796,83 €
Umsatzsteuer 476.695.927,62 € 163.273,54 € 343.413,15 €
Grunderwerbsteuer 11.805.528,23 € 0,00 € 19.378,50 €
Erbschaft/Schenkung 15.761.298,93 € 76.534,00 € 12.622,00 €
Gewerbesteuer 53.477.623,51 € 353.314,06 € 72.874,17 €
Grundsteuer 3.062.931,62 € 0,00 € 1.107,51 €
Zweitwohnungsteuer 8.158,00 € 0,00 € 18,50 €
KTT 1.054.287,00 € 0,00 € 0,00 €
Hundesteuer 1.702,50 € 0,00 € 1,50 €
Spielvergnügungssteuer 1.326.378,34 € 0,00 € 93,00 €
Summe 659.366.500,86 € 1.369.670,50 € 711.352,79 €

Vollstreckungsaufschübe

Steuerart Summe Fallzahl
Einkommensteuer 5.206.011,46 € 288
Körperschaftsteuer 211.479,95 € 33
Umsatzsteuer 2.735.650,63 € 304
Lohnsteuer (ab April) 3.249.071,53 € 336
Gewerbesteuer (ab April) 517.028,50 € 79
Erbschaft/Schenkung (ab April) 661.557,29 € 9
KTT (ab April) 14.271,50 € 1
Spielvergnügungssteuer (ab April) 34.568,30 € 2
Summe 12.629.639,16 € 1.052

Hintergrund

Mit dem sogenannten Corona-Erlass für steuerliche Hilfen werden den Hamburger Finanzämtern die nötigen Instrumente in die Hand gegeben, um Liquiditätsengpässe durch die zeitweise Modifizierung oder Suspendierung steuerlicher Pflichten bis zum 31.12.2020 zu überwinden. Inhalt des Erlasses ist die zinslose Stundung der von der Bundesauftragsverwaltung umfassten Steuerarten (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) und die Herabsetzung der quartalsweise fälligen Vorauszahlungen unter vereinfachten Voraussetzungen.

Falls der Steuerpflichtige gegenwärtig Steuerrückstände hat, ist vorgesehen, in nachweislich vom Coronavirus betroffenen Fällen Erleichterungen von der Vollstreckung (Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge) zu gewähren, die individuell mit den zuständigen Erhebungsstellen der Finanzämter abzustimmen sind. Für die von Hamburg verwaltete Gewerbesteuer sowie die Landes- und Kommunalsteuern gelten entsprechende Regelungen, so dass die steuerlichen Hilfen aus einem Guss gewährt werden können.

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