NACHBERICHT — ROUNDTABLE AWARENESS & TEILHABE #13

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ABLEISMUS – STRUKTURELLEN BARRIEREN GEMEINSAM BEGEGNEN 


Referentin: Tina Wedmann

Sie organisiert seit über 10 Jahren verschiedene Kulturveranstaltungen und ist gesellschaftspolitisch aktiv. Mittlerweile teilt sich die geborene Leipzigerin ihre Zeit zwischen Hamburg und Berlin auf und reist gerne für Festivalbesuche durch die ganze Republik oder auch mal über die Grenzen hinaus. Seit 2017 setzt sie sich zunächst mit Geschlechtergerechtigkeit innerhalb der Musikbranche und später auch mit Ableismus und Barrierefreiheit auseinander. Sie engagiert sich bei diversen Festivals im Bereich Barrierefreiheit und Inklusion und gründete Ende 2023 mit drei weiteren Festivalschaffenden die gender-kritische Plattform collective spotlight e.V.

Am 26. März 2026 fand der Roundtable #13 zum Thema »Ableismus — Strukturelle Barrieren gemeinsam begegnen« im Bandhaus Hamburg statt. Initiiert durch das Clubkombinat Hamburg e.V. Projekt tba — to be aware und gefördert durch die Behörde für Kultur und Medien (BKM HH) und die Clubstiftung Hamburg.

Die Club- und Veranstaltungslandschaft versucht mehr und mehr ein inklusiver Ort für Alle zu werden. Doch oft treten dabei unbewusste Vorurteile und exklusive Gruppenbildung auf. Strukturelle Barrieren unserer Gesellschaft werden dabei oft reproduziert und nicht hinterfragt.

Bei dem 13. Roundtable Awareness & Teilhabe werden Grundkenntnisse der Inklusion und Barrierefreiheit mithilfe von Beispielen vorgestellt. Dabei sollen Stereotypen aufgebrochen und Berührungsängste abgebaut werden.

Die Teilnehmenden sollen damit in der Lage sein, Ableismus zu erkennen und kritische Situationen diskriminierungssensibel handhaben zu können.

Aktuell hat die Veranstaltungbranche noch sehr viel Unkenntnis, was Barrierefreiheit und damit einhergehendem Ableismus betreffen. Oft bleibt ein Gefühl von »sich nicht trauen« über Barrieren und exklusiven Strukturen zu kommunizieren.

Dabei steht im Fokus der inklusiven Kulturarbeit in Kontakt zu kommen mit Menschen mit Behinderung, so dass mit ihnen und nicht über sie Maßnahmen getroffen werden, die vielleicht gar nicht passend sind.


Spielregeln & sensible Inhalte während des Roundtables


Der Roundtable soll ein Brave Space (Diskurs- und Bildungsraum) sein, wo Fragen gefragt werden sollen, um Unsicherheiten abzubauen. Es werden sensible Inhalte wie Ableismus, Rassismus, Sexismus und Krankheit behandelt. Das Projekt-Team von tba — to be aware war sowohl während des Roundtables als auch danach ansprechbar sowie im Nachgang per Email erreichbar. 

Behinderung

Sozialgesetzbuch IX §2 – Begriffbestimmungen


(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.

(2) Menschen sind im Sinne des Teils 3 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

(3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 156 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen). 


Zusammengefasst beinhaltet diese Definition körperliche Behinderungen, kognitive Beeinträchtigung/Lernschwierigkeiten, chronische Krankheiten, Neurodivergenz, Psyche und Sinnesbeeinträchtigungen.

Ebenfalls gibt es noch die UN-Behindertenrechtskonvention (siehe Link im Anhang), welche jedoch in Deutschland mit wenig rechtlichen Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung enorm in der Kritik steht. 

In Deutschland gibt es einen bürokratischen Weg, um »den Grad« seiner Behinderung feststellen zu lassen: durch einen Antrag. Dieser Grad bestimmt, welche Einschränkungen aufgrund der Behinderung an der Teilhabe am alltäglichen Leben vorliegt. Dies erfolgt in 10er Schritten: 

  • Grad 10-50 ist eine Behinderung
  • Grad 50-100 beschreibt eine Schwerbehinderung 


Die Feststellung einer Behinderung erfolgt durch eine Behörde und bringt neben einem Ausweis auch Ausgleiche — zumeist in Form von Vergünstigung bei Mobilität, Kultur und Steuern sowie im Arbeitsleben durch mehr Urlaubstage. Dabei darf mensch nicht vergessen, dass eine Behinderung meist sehr teuer ist und nur eine Basic-Ausstattung von der Krankenkasse übernommen wird. Meist liegen 50% der Kosten für Hilfsmittel und Medikamente bei den Betroffenen. 

  • 3% aller Behinderungen sind angeboren
  • 89% aller Behinderung sind durch Krankheit verursacht
  • 1% durch Unfälle/Berufskrankheit 


⟶ die meisten Behinderungen beginnen ab dem 60. Lebensjahr und sind somit altersbedingt verursacht.

Die Einstufung der Behinderung wird für die Betroffenen oft als ableistisch empfunden, da es oft eine große Diskrepanz zwischen der behördlichen Einschätzung und der eigenen Wahrnehmung der Behinderung besteht. Ein Behindertenausweis ist in Deutschland meist zwei-farbig (rosa-grün), was für Menschen mit rot-grün Schwäche bereits beeinträchtigend empfunden werden kann. Zudem kennzeichnen verschiedene Buchstaben, wie z.b. das große B, besondere Bedarfe, wie Begleitperson oder auch Bewegungseingeschränkungen (G). ROUNDTABLE AWARENESS #13 Seite 

Menschen


Mithilfe von Fotos verschiedener Menschen zunächst als Portrait und dann als Ganzkörperfoto wurde verdeutlicht, dass Behinderung NICHT (immer) sichtbar ist und eine Identifikation mit Behinderung sehr individuell entschieden wird. Ebenso verhält es sich mit Barrieren, denn diese sind ebenfalls oft unsichtbar und können nur durch Kontakt mit Betroffenen und Austausch über Bedarfe ermittelt werden. 

Sprache

identify-first-language:
»Behinderter Mensch, behindert«, z.B. die Selbstzuschreibung als Autist:in oder Diabetiker:in, »Behinderung ist ein Teil von mir«

people-first-language:
»Menschen mit Behinderung, Menschen auf dem Spektrum, Menschen mit Diabetis etc.«, Vermeidung von Entmenschlichung der Betroffenen, Mensch vor die Behinderung setzen und diese als Zweitrangig behandeln. 


Wichtig dabei ist zu verstehen, dass Zuschreibungen sich jederzeit ändern können und ähnlich wie Pronomen immer wieder erfragt und geupdatet werden sollten. Sprache ändert sich sehr schnell und es gibt keine allgemeingültige Ansprache für alle Betroffenen.

Ähnlich, wie in der Awareness-Arbeit, ist Barrierefreiheit im Prozess und verändert sich kontinuierlich durch neue Medizin, Tools und Anforderungen. Trotzdem gibt es auch eine Sprache, die NICHT mehr verwendet werden sollte und als ableistisch beurteilt wird: 

»Besondere Bedürfnisse«,
»andersfähig«
»An den Rollstuhl gefesselt«
»geistig behindert«,
»Krüppel«,
»Spasti« oder andere abwertende Begriffe
»ist Opfer von«, »leidet an«

Die Beschreibung »Normal« sollte niemals als Gegensatz zur Behinderung verwendet werden, da so bereits Ableismus durch eine Anderswertigkeit ausgedrückt wird. 

Barrierefreiheit


Bundesgleichstellungsgesetz BGG §4 Barrierefreiheit:
»Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.« 


Wichtig hierbei zu erwähnen ist, dass Hilfsmittel für die eine Person notwendig sind und für eine andere eine andere Person eine Barriere darstellen. So kann es manchen Menschen helfen, wenn es in einem Meeting mehrere Pausen gibt. Dadurch wird das Meeting aber länger, was wiederum für andere Menschen eine Barriere darstellen kann. Ebenso sind taktile Leitstreifen für blinde und sehbehinderte Menschen sehr hilfreich, können aber bei empfindlichen Rollstuhlnutzer:innen zu einem unangenehmen Fahrgefühl führen.

Barrierearmut ist kein gesetzlich definierter Begriff und beschreibt auch keine vollständige Barrierefreiheit. Zudem findet eine Zuschreibung zur Armut also zu einem Misstand an Lebensgütern statt und wird daher als unschöner Begriff für den Abbau von Barrieren angesehen.

Zugänglichkeit & Inklusion beschreibt die Bemühungen verschiedenste Bedürfnisse zu erfüllen und unterschiedliche Perspektiven zu berücksichtigen im Kultur- und Arbeitsleben. Es bedarf dringend eine Kommunikation über Barrieren, so dass jede Person für sich entscheiden kann teilzunehmen oder nicht. Dabei werden Maßnahmen nicht einer Behinderung zugeschrieben, sondern können für verschiedene Behinderung nützlich sein, um teilzuhaben. 


»Wir fragen nicht nach Behinderung, sondern nach Bedarfen oder Bedürfnissen.« 


DIN-Normen sind nicht rechtlich bindend und beschreiben zumeist bautechnische Maßnahmen für eine angemessene Barrierefreiheit im Alltagsund Berufsleben. Web Content Accessibility Guide (WCAG) ist ein internationaler Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten. 

  • Kommunikation & Marketing: Kontraste, Schrift (serifenlose Schrift), Informationen über Barrieren und NICHT nur über Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit, Getränkekarten & Programmhefte, Leichte Sprache (Achtung geschützer Begriff!) oder Einfache Sprache, Deutsche Gebärdensprache
  • Produktion: Lichteffekte, Lautstärke, auditive und visuelle Maßnahmen, Notfallpläne/Entfluchtung für Menschen mit Behinderungen mitdenken!
  • Infrastruktur: WC/Sanitär, Ruhe- und Rückzugsräume, Geländebeschaffenheit, Camping etc. 


Hilfreiche Regeln bei dem umfänglichen Abbau von Barrieren können sein:

  • »Zwei-Sinne-Prinzip«: Kann ich etwas mit zwei Sinnen wahrnehmen, z.B. lesen (Auge) und hören (Ohr)?
  • »Räder-Füße-Regel« gilt vor allem für Anfahrt & Gelände: Kann ich alles mit Füßen UND Rädern erreichen?
  • »KISS-Regel« Keep It Short and Simple: Kommunikation und Informationsfluss einfach und kurz halten. 


Besonders gutes Beispiel für ein inklusives Festival ist das Rockharz Festival (Link im Anhang). 

Ableismus


Ableismus ist ein sehr neuer Begriff und wurde 2002 von Fiona Kumari Campbell formuliert als:

»network of beliefs, processes and practices that produces a particular kind of self and body (the corporeal standard) that is projected as the perfect, species-typical and therefore essential and fully human. Disability then, is cast as a diminished state of being human.« (2001).

Dieser Begriff beschreibt nicht, wie oft angenommen, Behindertenfeindlichkeit, sondern geht darüber hinaus und meint die gesellschaftliche Unterscheidung von »Normal« (ohne Behinderung) und »Die Anderen« (Menschen mit Behinderung). Dabei geht es um die Segregation zwischen fähig sein und nicht fähig sein im gesellschaftlichen Kontext zu leben. Während Behindertenfeindlichkeit vorrangig eine innere Haltung ist, so umfasst Ableismus auch die verschiedenen strukturellen Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen.

Ableismus macht sich oft auch in Mikroagressionen im Alltag sichtbar, z.B. durch Äußerungen wie »so schlimm ist das doch gar nicht«, »nur ein bisschen ADHS« — also eine Abwertung, nicht ernst nehmen von Behinderungen.

Medial wird dieser Ableismus oft in Filmen verwendet, wo Menschen mit Behinderung aufgrund ihrer Behinderung immer leiden oder Bösewichte immer mit Behinderungen dargestellt werden (z.B. Captain Hook in Peter Pan). Hierbei wird die Behinderung genutzt um das »Böse« optisch darzustellen. Dabei wird der Fakt, dass Menschen wegen vorhandener Barrieren leiden und nicht zwangsläufig wegen ihrer Behinderung, völlig ignoriert und stigmatisiert. 


In der Ableismuskritik wird dabei oft von dem Phänomen des »inspiration porn« oder auch »othering« gesprochen. Es wird vermeintlich vorgegeben, dass Behinderung eine »attitude /Haltung« sei, die überwunden werden kann oder eben auch kein »excuse/Entschuldigung« ist etwas nicht tun zu können. Sie sollen als »Inspiration« für nicht-behinderte Menschen sein, dass sie es schaffen können, wenn es »sogar« Menschen mit Behinderungen schaffen.

Dabei werden behinderte Menschen nicht nur auf ihre Behinderung reduziert, ihnen wird auch auch eine geringe Fähigkeit und Wertigkeit zugesprochen. Sie erfahren othering. Ein gutes Beispiel sind die Paralympics, wo der Fokus oft auf der Behinderung der Sportler:innen liegt in der Berichterstattung, aber nicht auf ihren erbrachten Leistungen. Menschen mit Behinderungen erfahren in den Medien so eine völlig anderes Storytelling. 

Gruppenarbeit


Die Referentin hat vier kulturspezifische Fallbeschreibungen mitgebracht, die in kleinen Gruppen mit folgenden Fragen bearbeitet werden sollten:

Was ist passiert?
Wurde ableistisch gehandelt?
Wie kann man die Situation lösen?

Im gemeinsamen Gespräch mit allen Gruppen wurde deutlich, dass Behinderung nicht immer sichtbar ist und es daher stets einen direkten Austausch mit den betroffenen Menschen braucht. Zudem wurde hervorgehoben, dass Ableismus und Rassismus bewusste oder unbewusste Entscheidungen sind, die einen diskriminierungssensibler Umgang im Alltag möglich machen. 

Fazit


Alle sind gleichberechtigt.
Alle sind Menschen.
Alle machen Fehler.
Alle können trotzdem Arschlöcher:innen sein.
Behinderung ist keine Entschuldigung. 

Links

Der gesamte Nachbericht inklusive Links zum download gibt es hier.
Hier geht es zur tba – to be aware Website.

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