Maskenpflicht – Informationen und Bezugsquellen


Ab kommenden Montag (27.04.2020) ist im Einzelhandel (auch im Lebensmitteleinzelhandel!) und im Öffentlichen Personennahverkehr das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Als Mund-Nasen-Schutz ist jeder Schutz anerkannt, „der aufgrund seiner Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen, Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie (ausreichend sind auch aus Baumwolle selbstgeschneiderte Masken oder sowie Schals, Tücher und ähnliche Gegenstände).“

Der Beschaffungsmarkt für diesen Artikel entspannt sich zusehends.

>> Liste möglicher Bezugsquellen (PDF)

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