Bundesregierung: Änderungen bei der Kurzarbeit


(28. Mai) – Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat am 28. Mai 2020 sog. „Fachliche Weisungen“ zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds (Kug) veröffentlicht, welche mit dem „Sozialschutz-Paket II“ gesetzlich verankert worden sind. Danach wird das Kurzarbeitergeld befristet bis 31.12.2020 für Bezugsmonate der Arbeitnehmer*innen ab März 2020, in denen das Arbeitsentgelt um mindestens die Hälfte reduziert ist, ab dem vierten Bezugsmonat auf 70 bzw. 77 Prozent und ab dem siebten Bezugsmonat auf 80 bzw. 87 Prozent erhöht. Die Hinzuverdienstmöglichkeit während der Kurzarbeit wird bis Ende 2020 verlängert und ab Mai für alle Berufe geöffnet. Bei Vorliegen eines erheblichen Arbeitsausfalls wird ein Anreiz für Qualifizierungen während Kurzarbeit geschaffen.

>>> PDF Fachliche Weisung

Außerdem übersenden wir Ihnen ein FAQ-Papier der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zu den aktuellen Änderungen beim Kurzarbeitergeld. 

>>> PDF FAQ

via Tourismusverband Hamburg

 

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