#Fonds für Lärmschutz & Grüne Energie


Zuschüsse in Höhe von jährlich 2 Mio. EUR für zwei niedrigschwellige Förderprogramme, die eine Landesförderung für dringende Bedarfe von Musikspielstätten für Lärmschutz- und Ressourceneffizienzmaßnahmen vorsehen. Als Abwicklungsstelle kann die Stiftung zur Stärkung privater Musikbühnen Hamburg dienen, die bereits Erfahrungen beim Sanierungsfonds Hamburg 2020 gesammelt hat.

In den Jahren 2015 und 2016 wurden erstmals von der Bürgerschaft 150.000 EUR und 390.000 EUR beschlossen, um in neun privaten Musikspielstätten zu beginnen, erste Sanierungsdefizite – insbesondere im Lärmschutz – zu beseitigen. Diese Ansätze gilt es auszubauen und zu verstetigen. Dabei muss auch die Form der Abwicklung entbürokratisiert werden.

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